(12. CoBeLVO)
Vom 30. Oktober 2020
...
Teil 2
Versammlungen, Veranstaltungen und
Ansammlungen von Personen
§ 2
...
(5) Jede weitere Ansammlung von Personen oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum
oder in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen ist vorbehaltlich des
Selbstorganisationsrechts des Landtags und der Gebietskörperschaften untersagt.
Teil 5
Sport und Freizeit
§ 10
Sport
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im
Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in
Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und
nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen
Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind
Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.
...
(3) Training und Wettkampf im Profisport unter Beachtung jeweils strenger Hygienekonzepte
dürfen nur ohne Zuschauerinnen und Zuschauer stattfinden.
...
(5) Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen zu Trainingszwecken des Spitzen- und
Profisports ist zulässig. Spitzen- und Profisport im Sinne des Satzes 1 betreiben:
1. olympische und paralympische Bundeskaderathletinnen und -athleten (Olympiakader,
Perspektivkader, Nachwuchskader 1 und 2), die an Bundesstützpunkten, anerkannten
Landesleistungszentren und Landesstützpunkten trainieren,
2. Profimannschaften der 1. und 2. Bundesligen aller Sportarten,
3. wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen
und -sportler ohne Bundeskaderstatus sowie
4. sonstige Athletinnen und Athleten, die an Europa- und Weltmeisterschaften
teilnehmen.
Bei der Durchführung der Trainingseinheiten ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des
Coronavirus SARS-Cov-2 zwingend zu beachten, dass
1. Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen,
2. besonders strenge Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden,
insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Nassräumen und benutzten Sport- und
Trainingsgeräten,
3. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum beschränkt werden; dabei
ist die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zwischen
Personen zu gewährleisten; falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses
Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu
verlassen.
Die komplette Fassung der 12. Corona Bekämpfungsverordnung finden Sie unter
https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/12._CoBeLVO.pdf
Stand: 14.12.2020
Im Seitenbereich West der CGM ARENA befindet sich derzeit die Corona-Ambulanz.
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 15:00 Uhr
Di. - Sa. 09:00 - 13:00 Uhr
An allen Weihnachtsfeiertagen geöffnet.
Neujahr geschlossen.
Corona-Hotline- 0261 129-6655
(Montag bis Freitag
von 09.00 bis 13.00 Uhr)
Stand 15.11.2020
Die CGM ARENA steht im ständigen Kontakt zu den entsprechenden Stellen der Stadt Koblenz.
Danach ist die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Koblenz untersagt. ( siehe Landesverordnung RLP hier...)
Bezüglich der Absagen und/oder Verschiebungen der einzelnen Veranstaltungen berücksichtigen Sie bitte die Veranstaltungshinweise unter der jeweiligen Veranstaltung auf dieser Homepage.
Weitere Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus erhalten Sie hier...
Stand: 02.11.2020
Gemäß der 12. Corona Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30.10.2020 ist Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. Die Arena ist aktuell nur für Spitzen- und Profisport zum Training geöffnet.
Trainingszeiten müssen durch die Trainer, Übungsleiter vorab angemeldet und von der Arenaverwaltung bestätigt werden. (verwaltung@cgm-arena.de)
Hier bekommen Sie Tickets für viele Veranstaltungen, die in der CGM ARENA stattfinden.
Alternativ können Sie auch bei unserer Ticket-Hotline unter: +49 (0) 261 / 9121-107 anrufen.
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