Paul Panzer

17.01.2025

2. Basketball Bundesliga Pro A

Dieter Nuhr - Nuhr auf Tour

14.02.2025

26.02.2025

15.11.2024

19.11.2024

10.10.2024

07.02.2025

Laura Larssom: OKF - Ortskontrollfahrt

04.12.2024

Gymmotion "Atmosphere"

04.12.2024

15.11.2025

/ CGM ARENA | HAUSORDNUNG

CGM ARENA | Hausordnung

Hausordnung

Stand: 01. Juli 2017

Die Sporthalle Oberwerth GmbH erlässt für die Arena die vorliegende Hausordnung. Sie hat ihre Gültigkeit in und um die Arena sowie auf dem Gelände der Arena. Das Hausrecht obliegt ausschließlich dem Arenabetreiber (Sporthalle Oberwerth GmbH) und kann, je nach Arenanutzung und –vermietung, vom Betreiber auf den Veranstalter und auf das jeweilige Sicherheitsunternehmen übertragen werden. Mit dem Betreten der Arena und/oder dessen Gelände bzw. mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher diese Hausordnung als verbindlich an.

Verstößt ein Besucher schwerwiegend gegen die Hausordnung, so wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen und/oder dem Gelände verwiesen. Ferner können vom Betreiber / Veranstalter Daten zur Person des Besuchers erhoben und an die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden weitergegeben werden.

Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen, und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, es sei denn dem Besucher wurde für den Wiedereintritt in die Arena eine entsprechende Auslasskarte ausgehändigt, welche in Verbindung mit der original Eintrittskarte zum Wiedereintritt berechtigt, oder das Verlassen der Arena wurde im elektronischen Zugangskontrollsystem erfasst und die Eintrittskarte wurde im System zum Wiedereintritt berechtigt.

Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Die entsprechenden Hinweise als auch die Anordnungen der Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienstes, des Arenasprechers sind zu beachten und Folge zu leisten. Alle Treppenaufgänge und -abgänge sowie Rettungs- und Fluchtwege sind uneingeschränkt freizuhalten.

In der Arena ist nicht gestattet:

• zu rauchen. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf E-Zigaretten.

• den Veranstaltungsverlauf durch den Gebrauch der Mobiltelefone zu stören

• ordnungswidrige oder strafbare Handlungen zu begehen

• Absperrungen zu missachten, zu übersteigen und dadurch nicht zugelassene Bereiche zu betreten

• verbotene Gegenstände zu verwenden, zu werfen

• mit extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, fundamentalistischen Parolen, Gesten seine Meinung kund zu tun.

• Einrichtungen zu bemalen, besprühen oder zu bekleben

• das Mitbringen und der Gebrauch von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto- und Filmkameras.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen.

Auf das Mitführen von Taschen, Koffer, Rücksäcke u.ä.m.. die das ca. Maß von DIN A4 überschreiten ist ebenso zu verzichten wie auf das Mitführen von Helme, Schirme u.ä.m.. Mäntel, Jacken, Umhänge u.ä.m. sind entgeltlich an der Garderobe abzugeben oder, im Besucherumgang oberhalb der Zuschauersitzblöcke, kostenlos an den speziell hierfür vorgesehenen Wandkleiderhaken aufzuhängen (In letzteren Fall übernimmt der Betreiber / Veranstalter für Verlust und /oder Beschädigungen keine Haftung).

Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittgeldes besteht nicht.

Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

Besucher im Rollstuhl dürfen sich nur auf den für Rollstühle vorgesehenen Plätzen der Arena stellen. Andere Plätze sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich und stehen daher nicht zur Verfügung. Rollatoren dürfen ebenso aus diesem Grunde nicht mit auf den Sitz-/Stehplatzplatz genommen werden. Diese sind vor Betreten des Veranstaltungsraumes im Stellplatzbereich des „Eingang West“ auf eigene Gefahr und Verantwortung unentgeltlich abzustellen. In diesem Fall übernimmt der Betreiber / Veranstalter für Verlust und /oder Beschädigungen der Rollatoren keine Haftung.

Das Mitführen folgender Sachen/ Gegenstände ist verboten:

• Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

• Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase

• Behältnisse, die aus zerbrechlichen oder splitternden Material hergestellt sind

• Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

• mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente, Laserpointer

• sämtliche Getränke, Speisen und Drogen

• Tiere (außer bei speziell ausgewiesenen Veranstaltungen und Blindenhunde)

• Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte

Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Versammlungsstätte, durch den Veranstalter oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Video-, TV-aufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, sind auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hiermit hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.

Lautstärke bei Veranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung über längere Zeit Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung von dauerhaften Gehör- und Gesundheitsschäden beitragen können, für die die Sporthalle Oberwerth GmbH ausdrücklich nicht haftet. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln.

Hausverbote, die durch den Vermieter ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Versammlungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von drei Monaten entschieden wird.

Keine Haftung bei Sach- und Personenschaden, das Betreten und Benutzen der Arena erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden und Defekte sind unverzüglich dem Veranstalter oder/und der Arenaverwaltung mitzuteilen. Auf dem Gelände der Hallen GmbH gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist untersagt Feuermelder, Hydranten, Hinweisschilder, Lüftungsschächte, Treppengeländer, Flucht- und Rettungswege u.ä.m. zuzuhängen oder zu verstellen.

Bei Absage, Verschiebung der Veranstaltung ist sich an den Veranstalter und / oder an die Kartenvorverkaufsstelle zu wenden zwecks Mitteilung eines ggfs. möglichen Ersatztermins oder der weiteren oder möglichen anderen Handhabung der Eintrittskarte.

Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf und der Verkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen

Über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb und innerhalb der Arena sowie auf dem Gelände der CGM Arena entscheidet ausschließlich die Arenaverwaltung.

Das Verteilen sowie das Auslegen von Prospekten und Flyern oder das Anbringen von Plakaten in der Arena bzw. auf dem Arenagelände sowie dem Park- und Zufahrtsbereich ist strengstens verboten. Zuwiderhandlung führt automatisch zur Anzeige.

In und auf dem Gelände der Arena gefundene Gegenstände sind beim Hallenwart der Arena abzugeben.

gez. Sporthalle Oberwerth Gmbh


Allgemeine Anfahrtsinformationen:

Aufgrund von Baustellen, Umleitungen und Feierabendverkehr rund um die CGM Arena (bspw. Südbrücke) sind die PKW-Parkplätze vor der Arena sehr begrenzt und schnell belegt. Die Folge ist ein sehr hohes PKW aufkommen mit Staus über die B9, Südbrücke und die Mainzer Straße. Bitte planen Sie daher frühzeitig ihre Anreise zur Arena. Mehr...


Kommende Veranstaltungen mit eingerichtetem Park & Ride - Service: 



Hol dir die Tickets online!

Hier bekommen Sie Tickets für viele Veranstaltungen, die in der CGM ARENA stattfinden. 

Online Shop Reservix

Online Shop Eventim

 

Home-Teams der CGM ARENA

LOTTO Rheinland-Pfalz